Menschenrechte sind universell – wir alle sind gefordert für ihre Einhaltung einzutreten.
Update: Bitte unterzeichnen Sie hier die Petition zur Freilassung von Ales Bialiatski.
Alle Menschen verfügen von Geburt an über die gleichen, unveräußerlichen Rechte und Grundfreiheiten. Die Generalversammlung die Vereinten Nationen verabschiedete am 10. Dezember 1948 die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in der bekennt sie sich zur Gewährleistung und zum Schutz der Menschenrechte jedes einzelnen. Am 10. Dezember wird seitdem der Tag der Menschenrechte begangen. Dieser Gedenktag erinnerte auch daran, dass an vielen Orten diese unveräußerlichen Rechte und Grundfreiheiten nicht umgesetzt sind. Wir alle sind deshalb gefordert uns für die Einhaltung dieser Rechte auch in der Zusammenarbeit mit unseren Partnerstädten einzusetzen.
Seit vielen Jahren besteht eine Partnerschaft mit Minsk. In Belarus hat sich jedoch die Menschenrechtssituation seit den Wahlen im Dezember 2010 wesentlich verschlechtert. Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit werden zunehmend eingeschränkt. Es gibt Versuche, alle Formen friedlicher Proteste zum Schweigen zu bringen. Menschenrechtsaktivisten sind inzwischen selbst Angriffen ausgesetzt. In Belarus werden weiterhin Todesurteile vollstreckt.
Erst vor wenigen Tagen, am 30.11.2011, wurden gegen Dimitri Konowalow und Wladislaw Kowaljow Todesurteile verhängt. Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Prozessführung. Während des Prozesses seien Zweifel, daran aufgekommen, ob die Angeklagten an dem Terrorakt in der Minsker Metro beteiligt waren. Die Menschenrechtsorganisation Viasna erklärte, die belarussische Verfassung und internationale Verträge, die durch die belarussische Regierung ratifiziert wurden, garantierten allen Bürgerinnen und Bürgern ein unveräußerliches Recht auf Leben, aus diesem Grund seien die Todesurteile unrechtmäßig.Bereits seit geraumer Zeit befinden sich jedoch die Menschenrechtsverteidiger in Belarus selbst unter Druck. Am 24. November wurde Ales Bialiatski, der Vorsitzender des Menschenrechtszentrums Viasna ist, in Minsk zu viereinhalb Jahren Freiheitsentzug verurteilt.
Nach der Urteilsverkündung hatte Ales Bialiatski Gelegenheit zu einer Erklärung. Er stellte fest, dass die Schikane von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern in Belarus der Verfassung zuwiderlaufe und erinnerte die Behörden daran, dass Belarus als Vertragsstaat der UN-Erklärung zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern dazu verpflichtet sei, diese in ihrer Arbeit zu unterstützen. Er wies aber auch auf die zunehmende Bedrohung von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern der gesamten Region hin, so seien in Usbekistan acht Menschenrechtaktivisten aufgrund von konstruierten Beschuldigungen inhaftiert.
Geben auch wir auch in der UNO-Stadt Bonn der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO in der Arbeit mit unseren Partnerstädten eine Bedeutung, denn nicht nur zum Tag der Menschenrechte hat die UNO–Stadt Bonn die besondere Aufgabe in ihren Partnerstädten die Zivilgesellschaft konkret zu unterstützen und Menschenrechtsverteidigern dort beizustehen.
Was denken Sie dazu?
